Kunstrecht

Erwerb und Aufbau einer Sammlung

Im Vorfeld rechtlicher Fragen zur Vertragsgestaltung beim Erwerb von Kunstwerken aus privater Hand, vom Handel oder über Auktionshäuser sind zahlreiche Fragen zu klären:
Echtheit, Erhaltungszustand, Qualität, Provenienz, Marktfrische, dargestelltes Sujet, Format und internationale Fungibilität gehören zu den wertbildenden Faktoren eines Kunstwerkes.
Eine Anfrage beim Art Loss Register gehört heute zu den notwendigen Standardvoraussetzungen beim Kunsterwerb, um später Restitutionsansprüche abwehren zu können, die aufgrund internationaler Vereinbarungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Auch die Prüfung der internationalen Fungibilität gehört hierzu durch Überprüfung der unterschiedlichen nationalen und europäischen Regelungen zum Export von Kunstgegenständen. Da die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichend sind, um Käufe hinreichend abzusichern, sind individuelle Vertragsgestaltungen unabdingbar.

Wir sind nicht Teilnehmer am Kunstmarkt, sondern unabhängige Berater, die Ihnen gerne Hinweise geben und Kontakte vermitteln, um die außerhalb der rechtlichen Bewertung liegenden Fragen zu prüfen.

Versicherungsfragen

Kunstsammlungen sind oft Teil der persönlichen Identität des Sammlers, hieraus erwächst der Wunsch, die Sammlung qualitativ zu verbessern und als Einheit zu erhalten. Bei der Beratung von Sammlungen sind wir mit der Prüfung von Versicherungsverträgen betraut, wir beurteilen für Sie die rechtlichen Zusicherungen und die wirtschaftlichen Konditionen, die Ihre Versicherungsgesellschaft Ihnen anbietet, und begleiten Sie bei den Vertragsverhandlungen.

Internationaler Leihverkehr / Kulturgüterschutz

Leihgesuche zu Ausstellungen, aber auch Dauerleihverträge mit Museen benötigen ein rechtliches Fundament, in dem Haftungsfragen und Ausstellungskonditionen verabredet werden. Darüber hinaus spielen Fragen des Kulturgüterschutzes aus der Perspektive des Sammlers eine immer größere Rolle, wenn er fürchtet, dass durch Restriktionen die Fungibilität seiner Sammlung eingeschränkt wird. Wir beraten unsere Mandanten im Rahmen des Kulturgüterschutzes über den richtigen Standort für die Sammlung, aber auch zu der Frage, welche Möglichkeiten es gibt, eine Eintragung in die sogenannte nationale Liste zu vermeiden.

Museumsgründung / Stiftungsfragen

Der Wunsch, die aufgebaute Sammlung in einem eigenen Museum präsentiert zu wissen oder in Verbindung mit einem Museum der öffentlichen Hand, hat uns in der Vergangenheit beschäftigt. In diesem Zusammenhang gewinnen Stiftungsfragen, aber auch Finanzierungsfragen an Gewicht. Einige unserer Mandanten haben sich zum Bau eines eigenen Museums entschieden, wir haben aber auch Sammler begleitet, die ihre Sammlung als Stiftung, Zustiftung oder Schenkung öffentlichen Museen überlassen haben. Dazu gehört die rechtliche und steuerliche Begleitung.

Steuerliche Bewertung von Kunstgegenständen

Im Erbgang oder bei der schenkweisen Übertragung von Kunstsammlungen auf die nächste Generation spielen Fragen der steuerlichen Bewertung von Kunstgegenständen eine zentrale Rolle. Aufgrund umfangreicher gutachterlicher Tätigkeiten zu diesem Thema ist es uns gelungen, die Rechtsprechung der Finanzgerichte zu dieser Frage mit zu beeinflussen. Soweit sich Kunstwerke im Betriebsvermögen befinden, verlangt das Gesetz eine jährliche Überprüfung des Teilwertes. Für große firmeneigene Sammlungen organisieren wir diese Bewertung und begleiten sie mit fachlichem Know-how.

Übertragungs- und Gestaltungsmodelle

Kunstgegenstände gehören zu den wenigen Vermögenswerten, die unter gewissen Voraussetzungen schenkung- und erbschaftsteuerfrei in die nächste Generation übertragen werden können. Wir haben Modelle entwickelt, die dem Sammler einerseits die volle Einflussmöglichkeit über den Verbleib der Sammlung erhalten, nachfolgende Generationen aber am Wert der Sammlung steuerneutral beteiligen. Wir haben das Revisionsverfahren für die maßgebliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom Mai 2016 selbst geführt und konnten so die Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs erstreiten, mit dem das höchste deutsche Finanzgericht erstmals Stellung nimmt zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Kunstgegenstände und Sammlungen im Erbgang auf die nächste Generation steuerfrei bleiben.

Übertragung von Kunstgegenständen an Erbschaft- und Schenkungsteuer statt

Durch das Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz aus dem Jahre 1990 ist es jetzt auch in Deutschland möglich, zur Begleichung von Erbschaftsteuern dem Staat Kunstgegenstände zu übereignen. Wir haben den ersten Vertrag in Ausnutzung dieser Bestimmung in Deutschland für einen bedeutenden Kunstnachlass mit dem zuständigen Bundesland geschlossen und begleiten große Sammlungen bei allen Rechtsfragen zur Bezahlung der Erbschaftsteuer durch Kunstwerke.

Nachlaßverwaltung / Testamentsvollstreckung

Im Rahmen der Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung haben wir in der Vergangenheit große Sammlungen und Sammler betreut. Dies schließt unter Mithilfe kunsthistorischen Sachverstandes sowohl die Erstellung eines Inventarverzeichnisses als auch die daran anschließende Erbauseinandersetzung, die Empfehlung zu Ausstellungen und Erarbeitung von Ausstellungskonzepten zur Veröffentlichung und Katalogisierung ein.

Verkauf von Kunstsammlungen / Sammlungsteilen

Auf Märkten bewegt sich souverän, wer sie kennt, ihre besonderen Regeln beachtet und ihre Entwicklung kontinuierlich verfolgt. Der Kunstmarkt weist nicht nur im rechtlichen Bereich Besonderheiten auf: Kunst – als Wirtschaftsgut – hat keinen rechnerisch zu ermittelnden
Ertrags- oder Substanzwert, die Einschätzung der Marktteilnehmer gewinnt so besondere Bedeutung. Der Kunstmarkt ist eng, die Marktfrische ein wertbildendes Kriterium.

Die genaue Kenntnis und Auswahl des Ansprechpartners sind daher von Bedeutung, Vertraulichkeit und vollständige Unabhängigkeit ein wesentlicher Faktor bei der Auswahl
Ihres Beraters. Wir begleiten Sie bei der Veräußerung Ihrer Sammlung und strukturieren diesen Verkaufsprozess als rechtliche Berater bis zum Vertragsabschluss.
Die Vereinbarung von Garantien (inhouse oder durch Dritte) im internationalen Auktionsgeschäft setzt große Erfahrungen in der Vertragsgestaltung voraus und den Kontakt zu allen Führungsebenen der großen internationalen Auktionshäuser. Dies erfordert einen unabhängigen Verhandlungsführer, der allein den Interessen des Mandanten verpflichtet ist und ausschließlich von ihm vergütet wird. Wir sind niemals Händler oder Vermittler, sondern können Sie aufgrund einer Äquidistanz zum Handel, den Kunstvermittlern und Auktionshäusern unabhängig beim Marktzutritt beraten.

In den letzten Jahren haben wir den Verkauf von Kunstwerken mit einem Marktvolumen von 600 Mio. Euro rechtsberatend begleitet und entsprechende Verhandlungen mit allen internationalen Auktionshäusern geführt.