Nachfolgeplanung

Konzipierung von Testamenten, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen

Herzstück jeder Nachfolgeplanung ist Ihre letztwillige Verfügung. Um das von uns gemeinsam entwickelte Nachfolgekonzept im Falle Ihres Todes nicht durch auf Geld gerichtete Pflichtteilsansprüche Ihrer Kinder und Ehegatten zu gefährden, ist der Abschluss von notariellen Pflichtteilsverzichtsverträgen eine wichtige Begleitmaßnahme. Gerne suchen wir mit Ihnen und Ihren Kindern gemeinsam das Gespräch über dieses sensible Thema.

Sicherung des Vermögens vor Zersplitterung beim Generationswechsel

Wird die Planung rechtzeitig begonnen, kann die Höhe der anfallenden Erbschaftsteuer insbesondere durch die gezielte Beeinflussung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Finanzielle Absicherung des überlebenden Ehegatten

Die Bewahrung der finanziellen Unabhängigkeit des überlebenden Ehegatten sollte bei verheirateten Erblassern eines der Kernziele der Nachfolgeplanung sein. Wenn das Verhältnis mit den Kindern derzeit auch ungetrübt ist, sollte auch für „schlechte“ Zeiten vorgesorgt werden.

Versorgung früherer Ehepartner und der Kinder

Insbesondere bei wiederverheirateten Mandanten sind Konflikte zwischen den Kindern aus erster und zweiter Ehe häufig zu beobachten. Klare Regelungen können hier eine integrierende Funktion haben und so den Familienfrieden über den Tod des Familienoberhauptes hinaus stabilisieren.

Interessengerechte Nachlassverteilung

Durch gerechte Verteilung des Nachlasses wird Geschwisterstreit vermieden.
Die frühe Einbeziehung der Kinder in die Konzeptionsüberlegungen fördert die Akzeptanz
Ihrer Nachfolgeregelung. Ziel dabei ist häufig die schrittweise Unternehmensübergabe an den Nachfolger und die Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit des Seniors.
Die Unternehmensübergabe stellt einen Meilenstein im Leben des Unternehmers dar.
Sie muss gründlich vorbereitet sein und hat die Vorstellungen der abgebenden und der nachfolgenden Generation gleichermaßen zu berücksichtigen.

Schutz des Familienvermögens für den Fall der Scheidung

Nachfolgeplanung und Schutz des Familienvermögens sind keine Frage des Alters.
Für Kinder, die bereits umfangreiches Vermögen zur Verfügung bzw. im Erbfall zu erwarten haben, sind Eheverträge ein „Muss“. Bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit der Ehepartner nehmen Fragen des internationalen Familienrechts entscheidenden Raum ein.

Vorsorge für minderjährige Kinder

Eine umfassende Nachfolgeplanung hat gerade bei Vorhandensein minderjähriger Kinder für den Fall Vorsorge zu treffen, dass den Eltern gemeinsam etwas zustößt.

Begleitung von Erbauseinandersetzungen

In vielen Fällen ist das Vermögen einer Erbengemeinschaft nicht so strukturiert, dass die Zuteilung der Wirtschaftsgüter exakt entsprechend der Erbquoten der einzelnen Miterben stattfinden kann. Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung eines Auseinandersetzungsplanes,
der auch die steuerlichen Folgen berücksichtigt.

Ermittlung der Erbschaftsteuer und Begleitung in Steuerverfahren

Bereits die Erstellung der Erbschaftsteuererklärungen kann mit erheblichen Problemen und Fragen verbunden sein, die zu Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden bis hin zu gerichtlichen Verfahren führen können. In sämtlichen Verfahrenssituationen übernehmen wir Ihre Vertretung.

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung kann auch für die letzte Phase Ihres Lebens weitestgehend die Einmischung des Staates in den privaten Bereich vermieden werden.